Aktuelle Dorfentwicklungsprogramme
Dorfentwicklung Knesebeck
Dorfentwicklungsprogramm für die Dorfregion Knesebeck
Seit Frühjahr 2024 befinden sich Knesebeck und die umliegenden Ortsteile Eutzen, Hagen, Mahnburg, Transvaal, Vorhop und Wunderbüttel mit den fünf ehemaligen Mühlenstandorten im lukrativen Förderprogramm des Landes Niedersachsen. Für den kurz als Dorfregion Knesebeck betitelten Planungsraum soll die Dorfentwicklung grundsätzlich zur Erhaltung und Gestaltung des ländlichen Charakters und wesentlich zur Verbesserung der Lebensqualität in den Dörfern beitragen. Als erste Maßnahme im Zuge der Dorfentwicklung muss ein Dorfentwicklungsplan erarbeitet werden, der in den Folgejahren die Grundlage für die Förderung von investiven Vorhaben bildet.
Auftakt zur Erarbeitung des Dorfentwicklungsplanes
Basierend auf den Ansätzen der Bewerbung ist dabei erneut die Mitarbeit der örtlichen Bevölkerung wesentlich. Auf der Auftaktveranstaltung am 21.11.2024, 19:00 Uhr, im Schützenhaus Knesebeck, hat das mit der Planung beauftragte Fachbüro aus Braunschweig zusammen mit der zuständigen Förderbehörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, über das Förderprogramm und die damit verbundenen Chancen informiert. Neben Informationen zum Förderprogramm wurden die fünf folgenden Themenfelder erläutert:
Verkehrsraum und Mobilität
Baukultur und Siedlungsentwicklung
Wirtschaft und Tourismus
Soziales Leben und Daseinsvorsorge
Dorfökologie und Klimaschutz
Anschließend wurden die interessierten Bürger*innen aufgerufen, sich am Planungsprozess zu beteiligen und zukünftig im Arbeitskreis Dorfentwicklung mitzuwirken, der an diesem Abend gegründet wurde.
Der ortsübergreifend gebildete Arbeitskreis hat seit Mitte Januar bis Ende Mai 2025 insgesamt etwa 15 Treffen absolviert. Dabei wurden unter den genannten Themenfeldern zunächst grundsätzliche Entwicklungsstrategien und daraus abgeleitet konkrete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung von gezielten Projekten erarbeitet. Sämtliche kommunale Maßnahmen müssen im Dorfentwicklungsplan verankert sein, damit sich hierfür später eine Förderfähigkeit ergibt. Der Entwurf des Planwerkes wurde im Juni 2025 vorgelegt. Erste Antragstellungen sind somit bereits zum 30. September 2025 möglich.
Die Entwurfsfassung des Dorfentwicklungsplans Dorfregion Knesebeck, Stand Juni 2025, liegt in der Zeit vom 07.07.2025 bis einschließlich 04.08.2025 im Rathaus der Stadt Wittingen, Abteilung 3.1, Bahnhofstraße 35, 29378 Wittingen zur Einsichtnahme aus. Weiterhin kann der Entwurf des Dorfentwicklungsplans sowie die entsprechende Bekanntmachung über den Auslegungszeitraum untenstehend eingesehen werden.
Unterstützung bei der Förderantragsstellung erhalten Antragssteller*innen vom:
Planungsbüro Warnecke, Frau Henken, Wendentorwall 19, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/1219240,
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Herrn Rüde, Friedrich-Wilhelm-Straße 3, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/4842099,
Unterlagen im Rahmen des Dorfentwicklungsplans
Die Unterlagen zur Auftaktveranstaltung vom 21.11.2024, im Schützenhaus Knesebeck, stehen nun zur Verfügung:
Präsentation v. Planungsbüro Warnecke
Präsentation v. Amt für regionale Landesentwicklung
Die Präsentation zur 1. Arbeitskreis-Sitzung vom 16.01.2025 kann hier eingesehen werden.
Die Präsentation zur 2. Arbeitskreis-Sitzung vom 06.02.2025 kann hier eingesehen werden.
Die Präsentation zur 3. Arbeitskreis-Sitzung vom 20.02.2025 kann hier eingesehen werden.
Die Präsentation zur 4. Arbeitskreis-Sitzung vom 06.03.2025 kann hier eingesehen werden.
Die Präsentation zur 5. Arbeitskreis-Sitzung vom 27.03.2025 kann hier eingesehen werden.
Die Präsentation zur 6. Arbeitskreis-Sitzung vom 10.04.2025 kann hier eingesehen werden.
Die Präsentation zur 7. Arbeitskreis-Sitzung vom 24.04.2025 kann hier eingesehen werden.
Die Präsentation zur 8. Arbeitskreis-Sitzung vom 15.05.2025 kann hier eingesehen werden.
Die Ideenkarte kann hier eingesehen werden.
Der Entwurf des Dorfentwicklungsplans kann hier eingesehen werden.
Die Bekanntmachung zur Offenlage des Dorfentwicklungsplans kann hier eingesehen werden.
Dorfentwicklung Boitzenhagen

Dorfentwicklungsprogramm für die Dorfregion „Dörfer am Drömling“ mit Boitzenhagen
Informationen rund um die Dorfregion „Dörfer am Drömling“ können jetzt im Internet unter nachfolgendem Link abgerufen werden: https://www.doerfer-am-droemling.de/
Dorfentwicklungsplan für die „Dörfer am Drömling“
Der Dorfentwicklungsplan für die Dorfregion „Dörfer am Drömling“ wurde unter breiter Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen erarbeitet und von den Räten der betroffenen Gemeinden und Städten beschlossen. Der Dorfentwicklungsplan für die „Dörfer am Drömling“ kann hier eingesehen werden.
Für Privatpersonen und gemeinnützige Vereine in der Dorfregion besteht nun die Möglichkeit Förderanträge z. B. für die Umnutzung leerstehender Gebäude zu stellen. Antragsstichtag ist in jedem Jahr der 30.09.
Hinweis: Bitte planen sie ihr Vorhaben frühzeitig. Ist bspw. für ihr Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich, so sollte diese im besten Falle bereits bei Stellung des Antrages auf Förderung vorliegen, zumindest sollte der Bauantrag aber beim zuständigen Landkreis Gifhorn eingereicht worden sein. Vor Erhalt des Bewilligungsbescheides darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden. „Beginn“ bedeutet in diesem Falle jede Bestellung, Auftragserteilung oder der Kauf von Material oder sonstigen Leistungen, die für die Maßnahme notwendig sind.
Nähere Informationen zum Förderprogramm finden sie unter nachstehenden Links:
Informationen für Privatpersonen: https://www.doerfer-am-droemling.de/private-foerderung.cfm
Informationen für Vereine: https://www.doerfer-am-droemling.de/foerderung-vereine.cfm
Unterstützung bei der Förderantragsstellung erhalten Antragssteller*innen vom:
Planungsbüro Warnecke, Frau Henken, Wendentorwall 19, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531 1219240,
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Frau Besener, Friedrich-Wilhelm-Straße 3, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531 4842096,







