Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
(Stand der Erklärung: 08.07.2025)
Barrierefreiheit bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Alltag. Das gilt ebenso für die Nutzung von Internetangeboten, die auch für Menschen mit Beeinträchtigung ohne fremde Hilfe möglich sein soll.
Die Stadt Wittingen ist daher bemüht, die Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: www.wittingen.eu.
Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer stetig durchgeführten Selbstbewertung.
Kontrast
Wenn Sie den Kontrast auf unseren Seiten erhöhen möchten, finden Sie die entsprechenden Buttons auf der Startseite. Hier haben Sie die Auswahl zwischen Schwarz-weiß Kontrast, Weiß-Schwarz Kontrast und der normalen Farbansicht. Zudem kann hier auch die Schriftgröße angepasst werden.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch nicht vollständig barrierefrei:
einige pdf-Dokumente
Die Stadt Wittingen arbeitet daran, die barrierefreien Angebote auszuweiten.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Dann melden Sie sich bei uns über dieses Kontaktformular.
Oder Sie melden sich per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch:
Stadt Wittingen
Bahnhofstraße 35
29378 Wittingen
Telefon: 05831 / 261 - 0
Fax: 05831 / 262 - 0
E-Mail:
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus der genannten Feedback-Möglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eigerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511 / 120-4010
E-Mail:
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde erstellt am 08.07.2025.







