Wahlen
Landratswahl 2025 - 26.10.2025
Das Gesamtergebnis für die Landratswahl sehen Sie HIER.
Die Ergebnisse aus dem Stadtgebiet Wittingen sehen Sie HIER.
HIER geht es zur Wahlbekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge.
HIER kommen Sie zum Wahlaufruf des Kreiswahlleiters zur Wahl der Landrätin oder des Landrates für den Landkreis Gifhorn am 26.10.2025
HIER geht es zur Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Landrates am 26.10.2025 für den Landkreis Gifhorn
HIER geht es zur Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landkreises Gifhorn www.landkreis-gifhorn.de.
Auf Grund des Todes von Landrat Tobias Heilmann muss gem. § 80 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) innerhalb von sechs Monaten die Wahl einer Landrätin / eines Landrats erfolgen. Der Kreistag hat dafür den 26.10.2025 als Wahltermin bestimmt. Gewählt wird von 08:00 – 18:00 Uhr. Erhält an diesem Wahltag kein Kandidat mind. 50% der abgegebenen Stimmen, ist innerhalb von zwei Wochen eine Stichwahl zwischen der / dem erstplatzierten und zweitplatzierten Bewerber*in erforderlich. Diese findet ggf. am 09. November 2025 von 08:00 – 18:00 Uhr statt.
Für diese Direktwahl ist wahlberechtigt, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der EU besitzt, seit mind. drei Monaten im Wahlgebiet Landkreis Gifhorn wohnt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
In der Stadt Wittingen sind nachfolgende Wahlbezirke eingerichtet:
Boitzenhagen, Darrigsdorf/Wollerstorf, Erpensen, Eutzen/Wunderbüttel, Gannerwinkel, Glüsingen, Hagen/Mahnburg, Kakerbeck/Suderwittingen, Knesebeck „Nord“, Knesebeck „Süd“, Schneflingen/Küstorf/Teschendorf, Lüben, Ohrdorf, Rade, Radenbeck, Stöcken, Vorhop, Wittingen I, Wittingen II, Wittingen III, Zasenbeck/Plastau. Des Weiteren zwei Briefwahlbezirke: Briefwahl Wittingen 1: hier werden die Briefwähler der Wahlbezirke Wittingen I, II und III ausgewertet sowie Briefwahl Wittingen 2. In diesem Briefwahlbezirk werden die Briefwähler der Wahlbezirke Knesebeck „Nord“ und „Süd“ ausgezählt. Alle anderen Briefwahlunterlagen werden in den jeweiligen Wahlbezirken mit ausgewertet (z. B. die Briefwahlunterlagen einer wahlberechtigten Person aus Boitzenhagen werden dem Wahlvorstand aus Boitzenhagen übergeben und dort mit den Urnenwählern ausgezählt).
Einige ehrenamtliche Wahlhelfer*innen sind bereits einberufen. Ein Wahlvorstand besteht aus einer/einem Wahlvorsteher*in, einer/einem stellv. Wahlvorsteher*in, einer/einem Schriftführer*in sowie weiteren 3 – 5 Beisitzer*innen. Der Einsatz erfolgt in „zwei Schichten“, ab 18:00 Uhr kommt der gesamte Vorstand zur Ermittlung des Ergebnisses zusammen. Für die Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen sowie deren Stellvertreter*innen findet eine Schulung im Rathaus Wittingen statt.
Wahlhelfer*innen sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Sie überprüfen die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, geben Stimmzettel aus und vermerken die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis. Sie überwachen, dass der Stimmzettel in die Wahlurne eingeworfen wird. Nach Ende der Wahlzeit um 18:00 Uhr werden die Stimmzettel ausgezählt und das jeweilige Wahlergebnis ermittelt. Das Ergebnis wird in einer Wahlniederschrift dokumentiert. Für die Übernahme eines Wahlehrenamtes wird ein sog. Erfrischungsgeld gewährt.
Personen, die an der Übernahme einer ehrenamtlichen Wahlhelfertätigkeit interessiert sind, können sich gern an die Stadt Wittingen wenden, E-Mail: oder telefonisch: 0 58 31 – 261 111.
Bundestagswahl 2025 - 23.02.2025
Die Ergebnisse der Bundestagswahl für das Stadtgebiet Wittingen können Sie HIER einsehen. Die Ergebnisse der einzelnen Ortsteile finden Sie über den Filter "Wahlräume".
Das Ergebnis des Wahlkreises 45 Gifhorn-Peine finden Sie HIER.
Das Ergebnis für ganz Deutschland finden Sie HIER.
HIER geht es zur Wahlbekanntmachung gem. § 48 BWO
HIER geht es zur Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung.
HIER geht es zur Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.Februar 2025 in der Stadt Wittingen
Über folgende Links erhalten Sie Informationen zum Schutz der Bundestageswahl:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/schwerpunkte/DE/desinformation-bei-bt-wahl/desinfo-bei-bt-wahl-artikel.html#doc21251852bodyText9 (deutsch)
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/schwerpunkte/EN/disinformation-election/disinformation-election-artikel.html#doc21255518bodyText9 (englisch)
VORGEZOGENE BUNDESTAGSWAHL am 23. Februar 2025
Der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat auf Ersuchen des Bundeskanzlers Olaf Scholz den 20. Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst (BGBl. 2024 I Nr. 434) und den Wahltag auf den 23. Februar 2025 bestimmt (BGBl. 2024 I Nr. 435).
Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. Die Wählerin und der Wähler haben hierbei zwei Stimmen.
Wahlberechtigt und wählbar zum Deutschen Bundestag sind alle mindestens 18 Jahre alten Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG). Das Wahl- und Wählbarkeitsalter sind seit dem 1. Januar 1975 einheitlich an die Vollendung des 18. Lebensjahres geknüpft.
Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Benachrichtigung enthält Angaben zum Wahltag, zur Wahlzeit, zum Ort des Wahlraumes und ob dieser barrierefrei erreichbar ist sowie zur Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.
Wahlberechtigte können zunächst nur im genannten Wahlraum wählen. Auf Antrag können sie jedoch einen Wahlschein erhalten, der ihnen die Möglichkeit zur Briefwahl oder das Aufsuchen eines anderen Wahlraumes ihres Wahlkreises (weil beispielsweise „ihr“ Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar ist) gibt.
In der Regel wird im Wahlraum mit der Wahlbenachrichtigung der Nachweis erbracht, dass man dort wahlberechtigt ist. Der Personalausweis oder Reisepass sollte jedoch zusätzlich bereitgehalten werden, um sich ausweisen zu können. Die Wahlbenachrichtigung kann vom Wahlvorstand einbehalten werden.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen:
Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Ab der Bundestagswahl 2025 gewinnt eine Bewerberin oder ein Bewerber einer Partei einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er in dem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat und dieser Sitz außerdem durch Zweitstimmen gedeckt ist (sogenannte Zweitstimmen-deckung). Eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber erhält einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält (Verhältniswahl), und ist daher die Maßgebliche. Durch die Einführung der Zweitstimmendeckung zur Bundestagswahl 2025 hat die Zweitstimme noch an Bedeutung gewonnen.
Die Wahl erfolgt im Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl, in dem die Personenwahl im Wahlkreis (Erststimme) nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl von Landeslisten der Parteien (Zweitstimme) kombiniert wird. Maßgebliches Element für die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages ist bei dem gewählten Mischsystem das Verhältniswahlrecht.
Ab der Bundestagswahl 2025 gewinnt eine Bewerberin oder ein Bewerber einer Partei einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er in dem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat und dieser Sitz außerdem durch Zweitstimmen gedeckt ist (sogenannte Zweitstimmendeckung).
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundeswahlleitung www.bundeswahlleiterin.de
Europawahl 2024 - 09.06.2024
HIER geht es zu den Ergebnissen der Europawahl 2024
Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt.
HIER gibt es allgemeine und umfassende Infos zur Europawahl 2024.
HIER geht es zur Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung.
Demokratie geht alle an: Wir suchen Wahlhelfer*innen, die Informationen dazu gibt es HIER.
Landtagswahl 2022 - 09.10.2022
Kommunalwahl 2021 - 12.09.2021
HIER gibt es alle Infos zur Kommunalwahl der Stadt Wittingen am 12.09.2021 bzw. zur Stichwahl des Landrates am 26.09.2021
HIER gibt es alle Ergebnisse der Wahl des Kreistages bei der Kommunalwahl 2021
B e k a n n t m a c h u n g
Sitzverlust im Rat der Stadt Wittingen
Herr Christoph Schmidt, Knesebeck, der auf Grund des Wahlvorschlages der Partei AfD – Alternative für Deutschland – in den Rat der Stadt Wittingen gewählt worden ist, hat sein Mandat niedergelegt.
Gem. § 44 Abs. 4 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) habe ich festgestellt, dass der frei werdende Sitz bis zum Ende der Wahlperiode unbesetzt bleibt, da im Wahlgebiet keine Ersatzperson vorhanden ist.
Wittingen, 08.11.2022
Stadt Wittingen – Der Wahlleiter – Ritter
Bürgermeisterwahl 2019 - 26.05.2019
am 26. Mai 2019 und Stichwahl am 16.06.2019
Die Wahlergebnisse am Wahlabend erreichen Sie hier (Sie verlassen die Homepage der Stadt Wittingen):
Wahlergebnisse der Hauptwahl
Wahlergebnisse der Stichwahl
► Wahlschein jetzt online beantragen
►Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters vom 16.06.2019
►Wahlbekanntmachung zur Stichwahl
►Bekanntmachung über die gesonderte Feststellung des Briefwahlergebnisses für die Stichwahl
►Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters vom 26.05.2019
►Wahlbekanntmachung vom 16.05.2019
►Bekanntmachung über die gesonderte Feststellung des Briefwahlergebnisses
►Bekanntmachung der Wahlbezirke vom 27.03.2019
►Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlausschusses vom 12.02.2019
►Wahlbekanntmachung vom 28.01.2019 (In Abänderung der Wahlbekanntmachung vom 09.01.2019)
►Bekanntmachung über die Bekanntgabe des Wahlleiters und seines Stellvertreters vom 09.01.2019
►Wahlbekanntmachung vom 09.01.2019
►Bekanntmachung zur Bildung von Wahlbezirken und Wahlvorständen vom 09.01.2019
Sollten Sie noch Fragen haben steht Ihnen die Stadt Wittingen gerne zur Verfügung:
Stadt Wittingen
stellv. Stadtwahlleiterin Heike Wolter
Bahnhofstraße 35
29378 Wittingen
Tel: 05831 / 261 - 111
Fax: 05831 / 262 - 111
E-Mail:
Europawahl 2019 - 26.05.2019
am 26. Mai 2019
Die Wahlergebnisse am Wahlabend erreichen Sie hier (Sie verlassen die Homepage der Stadt Wittingen):
Wahlergebnisse
► Wahlschein jetzt online beantragen
► Wahlbekanntmachung vom 16.05.2019
► Bekanntmachung der Wahlbezirke vom 27.03.2019
► Hinweise zur Eintragung ins Wählerverzeichnis und zur Briefwahl
Sollten Sie noch Fragen haben steht Ihnen die Stadt Wittingen gerne zur Verfügung:
Stadt Wittingen
stellv. Stadtwahlleiterin Heike Wolter
Bahnhofstraße 35
29378 Wittingen
Tel: 05831 / 261 - 111
Fax: 05831 / 262 - 111
E-Mail:
Landtagswahl 2017 - 15.10.2017
am 15.Oktober 2017
Die Wahlergebnisse am Wahlabend erreichen Sie hier (Sie verlassen unsere Homepage):
► Aufforderung an die Parteien zur Bennenung von Wahlvorstandsmitgliedern
Sollten Sie noch Fragen haben steht Ihnen die Stadt Wittingen gerne zur Verfügung:
Stadt Wittingen
- Fachbereich Organisation und Ordnung -
Herr Ritter
Bahnhofstraße 35
29378 Wittingen
Tel: 05831 / 26 - 110
Fax: 05831 / 26 - 29 110
E-Mail:
Bundestagswahl 2017 - 24.09.2017
am 24.September 2017
Die Wahlergebnisse am Wahlabend erreichen Sie hier (Sie verlassen unsere Homepage):
► Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
► Informationsvideos für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Sollten Sie noch Fragen haben steht Ihnen die Stadt Wittingen gerne zur Verfügung:
Stadt Wittingen
- Fachbereich Organisation und Ordnung -
Herr Ritter
Bahnhofstraße 35
29378 Wittingen
Tel: 05831 / 26 - 110
Fax: 05831 / 26 - 29 110
E-Mail:
Kommunalwahl 2016 - 11.09.2016
am 11.September 2016
► Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Wahle vom 11.09.2016 durch den Stadtwahlausschuss
► Ergebnisse der Kommunalwahl 2016 finden Sie hier
► Wahlbekanntmachung vom 31.08.2016
►Wahlbekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge vom 28.07.2016
► Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Stadtwahlausschusses vom 18.05.2016
► Bekanntmachung zur Bildung eines Stadtwahlausschusses vom 17.03.2016
► Informationen zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen
► Grundzüge des niedersächsichen Kommunalsystems
Sollten Sie noch Fragen haben steht Ihnen die Stadt Wittingen gerne zur Verfügung:
Stadt Wittingen
- Fachbereich Organisation und Ordnung -
Herr Ritter
Bahnhofstraße 35
29378 Wittingen
Tel: 05831 / 26 - 110
Fax: 05831 / 26 - 29 110
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