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Stadtentwicklung

AKTUELLES:

Stadtentwicklung in Wittingen das heißt: 25 Ortsteile und einen Hafen ständig weiterzuentwickeln, neuen Anforderungen gerecht zu werden und dabei liebgewonnene Traditionen und Identitäten zu bewahren.


Die folgenden Seiten geben einen Einblick in die aktuellen Themen der Wittinger Stadtentwicklung.

 

Standortenwicklung


Gegen Ende des Jahres 2005 hat die Stadt Wittingen die NORD/LB Regionalwirtschaft und das Niedersächsische Institut für Wirtschaftsforschung (NIW) beauftragt, eine Machbarkeitsstudie zur Standortentwicklung der Stadt Wittingen zu erarbeiten.

 

Die Studie wurde aus dem LEADER+ - Programm, einer Gemeinschaftsinitiative der EU zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und wirtschaftlichen Stärkung ländlicher Räume in Europa, finanziell unterstützt. 

 

Das nördliche Kreisgebiet des Landkreises Gifhorn bildet mit den Samtgemeinden Wesendorf, Hankensbüttel und Brome sowie der Stadt Wittingen auch weiterhin die LEADER+ -Nachhaltigkeitsregion Isenhagener Land. 

 

Unterstützt durch die Fördermittel der EU und die kommunale Kofinanzierung (50 % der kommunalen Kofinanzierung trägt der Landkreis Gifhorn) wurde der Stadt Wittingen ermöglicht, sich mit Hilfe der Machbarkeitsstudie bereits frühzeitig im Sinne einer umfassenden kommunalen Entwicklungsstrategie zu positionieren. Somit wurde ein langfristig und perspektivisch orientierter Beitrag zur nachhaltigen Standortentwicklung geleistet. 

 

Ziel der Studie war es, zunächst Stärken und Schwächen der Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur herauszuarbeiten. Dabei wurde mit den Auftraggebern die Schwerpunktsetzung auf folgende Handlungsfelder verabredet:

 

  • die Wirtschaftsstruktur und die Beschäftigtenentwicklung,

  • das Industrie- und Gewerbeflächenmanagement (unter bes. Berücksichtigung des Hafens),

  • Arbeitsmarkt und Qualifizierung,

  • Verkehr, Infrastruktur und Mobilität,

  • Bevölkerungsentwicklung, städtebauliche Entwicklung und Wohnen sowie

  • Einzelhandel und Innenstadtentwicklung.


Die Arbeiten am Standortentwicklungskonzept erfolgten in enger Kooperation mit der Stadtverwaltung Wittingen, ausgewählten Unternehmern und Bürgern aus der Stadt Wittingen im Rahmen verschiedener Workshops, in denen Zwischenschritte und Handlungsempfehlungen diskutiert sowie Hinweise für die weiteren Arbeitsschritte gegeben wurden.

Neben einer Auswertung der NIW-Regionaldatenbanken wurden vor Ort Besichtigungen, Gespräche mit dem Landkreis Gifhorn und Experten, Workshops zu den Handlungsfeldern, Befragungen der Unternehmen und Einzelhändler sowie eine Gewerbeflächenerhebung durchgeführt. Die Ergebnisse der Betriebsbefragung und der Gewerbeflächenerhebung sind ausführlich dokumentiert worden.

Auf Grundlage eines Stärken-Schwächen-Profils sind Konsequenzen und Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung der Stadt Wittingen abgeleitet worden.

 

Die Studie zur Standortentwicklung können Sie hier einsehen.

Einzelhandelsentwicklung


Die Stadt Wittingen hat im Jahre 2008 ein Einzelhandelsentwicklungskonzept durch das Büro Stadt + Handel, Dortmund erarbeiten lassen. Das Einzelhandelsentwicklungskonzept zeigt auf Basis vorhandener Strukturen die mittelfristigen Potentiale und Leitlinien für die zukünftige Entwicklung auf, verhindern Fehlentwicklungen und schaffen Planungssicherheit sowohl für den hiesigen Einzelhandel als auch für interessierte Investoren. Mit dem Einzelhandelsentwicklungskonzept werden planungsrechtliche Steuerungsgrundlagen für den Einzelhandel geschaffen.


Das Einwicklungskonzept ist im Jahre 2012 fortgeschrieben worden.  Ausgangspunkt für die Fortschreibung für die Fortschreibung war seinerzeit die Ausweisung eines Fachmarktzentrums im Bereich Knesebecker Straße, Ortschaft Wittingen.

 

Das Einzelhandelsentwicklungskonzept können Sie hier einsehen (PDF, 3,2 MB).

Die überarbeitete Fassung können Sie hier einsehen (PDF, 2 MB).


Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes

Das im Jahre 2012 erarbeitete Einzelhandelsentwicklungskonzept ist aufgrund vielfacher Änderung einer Aktualisierung unterzogen worden.

Die Stadt hat hierfür wiederum dem Büro Stadt + Handel, Dortmund einen Auftrag zur Fortschreibung im Jahre 2019 erteilt.

Das aktualisierte Konzept kann hier eingesehen werden

Städtebauförderung

Städtebauförderung in Wittingen: Entwicklung der Innenstadt

Im September 2016 begann das Büro Ackers Partner Städtebau aus Braunschweig im Auftrag der Stadt Wittingen mit vorbereitenden Untersuchungen in der Innenstadt sowie im Versorgungsbereich Knesebeck. Gleichzeitig wurde ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet – unter aktiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, unter anderem in lokalen Werkstätten.

Am 29. Mai 2017 stimmte der Rat der Stadt Wittingen dem ISEK und den Ergebnisberichten zu. Daraufhin wurde fristgerecht zum 01. Juni 2017 ein Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ gestellt. 2018 erfolgte die Aufnahme des beantragten Gebiets in das Förderprogramm.

Im Zuge dessen wurde ein förmliches Sanierungsgebiet ausgewiesen. Die entsprechende Sanierungssatzung wurde am 30. Oktober 2019 beschlossen und am 29. November 2019 im Amtsblatt des Landkreises Gifhorn veröffentlicht. Dieses Sanierungsgebiet bildet zugleich das Fördergebiet für die Revitalisierung der Innenstadt.

Mit dem Start neuer Förderprogramme zum 1. Januar 2020 änderten sich die Fördervoraussetzungen. Daher mussten bei der Anmeldung weiterer Maßnahmen zum 01. Juni 2020 auch Aspekte wie Klimaschutz, Klimaanpassung und grüne Infrastruktur im Entwicklungskonzept berücksichtigt und die Finanzierungsübersicht angepasst werden.

Vom 01. bis einschließlich zum 30. April 2020 konnte die Öffentlichkeit den Entwurf des überarbeiteten Konzepts einsehen und Stellung nehmen. Der Stadtrat beschloss das überarbeitete ISEK am 3. September 2020. Das Fördergebiet ist seither dem Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ zugeordnet.

 

Modernisierungsrichtlinie für private Eigentümer*innen

Am 30. Januar 2020 beschloss der Stadtrat die Modernisierungsrichtlinie gemäß Nr. 5.3.3 der Städtebauförderungsrichtlinie (R-StBauF) für das Sanierungsgebiet „Innenstadt Wittingen“. Diese ermöglicht privaten Eigentümer*innen die Beantragung von Fördermitteln für Maßnahmen an Gebäuden und Freiflächen. Voraussetzung ist, dass das Gebäude als stadtbildprägend anerkannt ist oder es sich um gewerblich genutzte Räume handelt.

Die Fördermittel stammen vom Bund, dem Land Niedersachsen und der Stadt Wittingen. Eine Förderung ist nur möglich, wenn vor Beginn der Maßnahme ein Vertrag mit der Stadt abgeschlossen wird.

Am 14. Dezember 2023 wurde eine erste Änderung der Richtlinie beschlossen. Diese war notwendig aufgrund einer Anpassung der landesweiten Städtebauförderungsrichtlinie. Eine wichtige Neuerung: Barzahlungen werden künftig nicht mehr gefördert. Die geänderte Richtlinie gilt für alle Anträge ab dem 01. Januar 2024.

 

Beratung und Ansprechpartner

Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) wurde als treuhänderischer Sanierungsträger beauftragt. Sie ist zentrale Ansprechpartnerin für private Vorhaben im Sanierungsgebiet. Die Beratung ist kostenfrei und umfasst Fördermöglichkeiten sowie die Erstellung der erforderlichen Unterlagen.

Das Sanierungsträgerbüro befindet sich in der Langen Straße 18 in Wittingen. Beratungen finden jeden zweiten Mittwoch statt (ab dem 1. Juli 2020). Eine Terminvereinbarung wird empfohlen:

 

  • Herr Martin Wittenberg
    Tel.: 04131 950327
    E-Mail:  

  • Frau Sabrina Guder

    Tel.: 04131 950327

    E-Mail:

 

Rahmenplan und erste Maßnahmen

Zur weiteren Vorbereitung der Revitalisierung wurde unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein Rahmenplan erstellt, der am 14. Oktober 2021 vom Stadtrat beschlossen wurde.

 

Als erste bauliche Maßnahme wurden die Junkerstraße, der südliche Bereich der Gustav-Dobberkau-Straße sowie der östliche Bereich der Fulau saniert. Die Arbeiten wurden im März 2025 abgeschlossen.

 

Nachfolgend finden Sie die Präsentationen und Ergebnisvermerke der bisherigen Planungen.


Ergebnisvermerke und Präsentationen:

Auftaktveranstaltung vom 20. Oktober 2016, 18:00 Uhr, Rathaus in Wittingen  (0,8 MB)

 

Lokale Werkstatt I in Wittingen vom 07. Dezember 2016, 17:00 Uhr, Stadthalle Wittingen  (0,7 MB)

 

Lokale Werkstatt I in Knesebeck vom 14. Dezember 2016, 17:00 Uhr, Rathaus Knesebeck  (0,6 MB)

 

Analysegrafiken der vorbereitenden Untersuchungen im Versorgungsbereich Knesebeck  (4,5 MB)

Analysegrafiken der vorbereitenden Untersuchungen in der Innenstadt Wittingen  (5,8 MB)

 

Konzeptentwurf Wittingen 07.02.2017 (4,5 MB)

 

Bestandsaufnahme Wittingen

Bestandsaufnahme Knesebeck

 

Konzept Wittingen Maßnahmenkatalog

 

Lokale Werkstatt II in Wittingen vom 14. Februar 2017, 17:00 Uhr, Stadthalle Wittingen  (0,4 MB)

 

Lokale Werkstatt II in Knesebeck vom 21. Februar 2017, 17:00 Uhr, Rathaus Knesebeck (0,2 MB)

Präsentation der Lokalen Werkstatt II in Knesebeck (15,1 MB)

 

Kernaussagen aus ISEK und VU  (Vorlage zum Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Entwicklung, 19.04.2017)

 

Abschlussbericht zum Entwicklungskonzept und den Vorbereitende Untersuchungen - Innenstadt Wittingen

Abschlussbericht zum Entwicklungskonzept und den Vorbereitende Untersuchungen - Innerörtlicher Versorgungsbereich Knesebeck

 

Abschlussbericht zum integrierten Stadtentwicklungskonzept Wittingen 2030

 

 

 

Kommunale Wärmeplanung (KWP)

Das Niedersächsische Klimaschutzgesetz (NKlimaG) verpflichtet mit §20 jede Gemeinde, die nicht Mitglied einer Samtgemeinde ist, sowie jede Samtgemeinde, ab dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2026 einen Wärmeplan zu erstellen, sofern in der Gemeinde oder Samtgemeinde gemäß Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen ein Ober- oder Mittelzentrum liegt. Dieser  Wärmeplan  ist  spätestens  alle  fünf  Jahre  nach  der  jeweiligen  Erstellung fortzuschreiben und innerhalb von drei Monaten nach Fertigstellung zu veröffentlichen.

 

Die Kommunale Wärmeplanung unterteilt sind in in vier Bestandteile:

 

1. Bestandsanalyse

Die  Bestandsanalyse  umfasst  die  Erhebung  des  Gebäudebestands,  der  Baualtersklassen sowie des aktuellen Wärmebedarfs/-verbrauchs der letzten 3 Jahre. Außerdem sollen die daraus  hervorgehenden  Treibhausgasemissionen  ermittelt  werden.  Ebenfalls  Teil  der Bestandsanalyse  ist  die  Erfassung  der Energieversorgungsstruktur  wie  Gas- und Wärmenetzen,  Heizzentralen,  Speichern  und  der  Ermittlung  der  Beheizungsstruktur  der Wohn- und Nichtwohngebäude.  Daraus  resultiert  die  Erstellung  einer  Energie- und Treibhausgasbilanz nach Energieträgern und Sektoren.

 

2. Potenzialanalyse

Bei der Potenzialanalyse findet eine gebietsscharfe Ermittlung der Potenziale erneuerbarer Energien und Energieeinsparungen für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Bereichen  Privathaushalte,  Gewerbe-Handel-Dienstleistungen,  Industrie  und  öffentlichen Liegenschaften  statt.  Hierbei  sollen außerdem  Abwärme-,  Geothermie- und Abwasserwärmepotenziale ermittelt sowie alle Potenziale räumlich dargestellt werden.

 

3. Aufstellung des klimaneutralen Zielszenarios 2040

Es  soll  ein  Szenario  zur  klimaneutralen  Wärmeversorgung  und  der  künftigen Versorgungsstruktur  für  die  Jahre  2030  und  2040  erstellt  werden.  Hierzu  zählt  die Berechnung  der  künftigen  Wärme- und  Strombedarfe,  die  Bestimmung  von Eignungsgebieten künftiger Wärmeversorgung sowie eine Analyse der Wärmedichte. Des Weiteren  soll  ein  Überblick  über  den  Wärmenetzanteil  und  eine  Zonierung  der Eignungsgebiete  dezentraler Wärmeversorgung/Wärmenetze  gegeben  werden.  Daraus hervorgehend wird der Wärmeplan formuliert.

 

4. Kommunale Wärmewendestrategie inklusive Maßnahmenkatalog

Die kommunale Wärmewendestrategie formuliert den Transformationspfad hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung und beschreibt dabei die erforderlichen Maßnahmen, die konkret auf die unterschiedlichen Eignungsgebiete und Quartiere eingehen. Hierbei soll eine Lösung für die Infrastruktur der Wärme- und Gasnetze festgelegt werden und mindestens drei Maßnahmen formuliert werden, mit denen nach Veröffentlichung in den folgenden fünf Jahren begonnen werden soll. 

 

Seitens der Stadt Wittingen wurde das Büro MaxSolar GmbH & Co. KG, Hamburg, mir der Erarbeitung der KWP beauftragt. Die bisher vorliegenden Erkenntnisse wurden am 11.03.2026 in einer Bürgerinformationsveranstaltung von MaxSolar GmbH & Co. KG vorgestellt.

 

Die Präsentation zur KWP finden Sie HIER und HIER das Fachgutachten.

 

Bis einschließlich zum 13.04.2026 können Sie zu der Kommunalen Wärmeplanung eine Stellungnahme unter dem dargelegten QR-Code abgeben.

 

  KWP  

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