Fördermittel
Die Stadt Wittingen bietet eine schnelle und umfangreiche Beratung für Fördermöglichkeiten an, wir geben Antwort auf alle Fragen der finanziellen Förderung für Unternehmen, ob Ansiedlung, Verlagerung oder Erweiterung. Dabei berücksichtigen und beleuchten wir förderrechtliche- sowie branchenbezogene Erfordernisse Ihres Vorhabens und setzen dabei wirtschaftlich vorteilhafte Lösungen um. Zur erfolgreichen Umsetzung Ihres Vorhabens stehen ihnen verschiedene Partner mit attraktiven Förderpaketen zur Seite.
Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie Informationen über die KMU-Förderung, Leader, zu Existenzgründungen und zum Förderprogramm Jung kauft Alt.
Jung kauft Alt Förderprogramm
Das Förderprogramm der Stadt Wittingen
Die Stadt Wittingen bietet im Rahmen des neugeschaffenen Förderprogrammes „Jung kauft Alt“ Kaufinteressenten*innen von älteren Immobilien finanzielle Unterstützung sowohl beim bevorstehenden Erwerb von Altbauten als auch bei der Erstellung von Altbaugutachten. Mit Hilfe des Förderprogrammes sollen junge Familien beim Erwerb einer eigenen Wohnimmobilie, welche vor dem 30.06.1982 erbaut wurde, unterstützt und so vorhandene Leerstände verringert werden. Dieses innovative Konzept wurde bereits in über 100 Kommunen erfolgreich umgesetzt und ist ein vielversprechender Ansatz um auch in der Stadt Wittingen ein dynamisches und junges Leben zu etablieren.
Eine Förderung nach „Jung kauft Alt“ ist nur möglich, soweit die Beantragung vor dem Erwerb der Immobilie erfolgt.
Überblick der Förderung:
Jährliche Förderung von bis zu 2.000 € über einen Zeitraum von 5 Jahren bei Erwerb einer Altimmobilie
Einmalige Förderung von bis zu 1.500 € bei Erstellung eines Altbaugutachtens
Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung 3.1 - Stadtentwicklung der Stadt Wittingen. Ansprechpartner/innen finden Sie HIER.
Einzelheiten und Details sind der Richtlinie der Stadt Wittingen für die Gewährung von Zuschüssen zum Erwerb von Altbauten HIER zu entnehmen.
HIER gibt es einen Info-Flyer
Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn
Bundesförderung „Jung kauft Alt“
Die Bundesregierung will mit einem neuen Förderprogramm junge Familien beim Wohnungskauf unterstützen. Das Programm Jung kauft Alt startet am heutigen Dienstag, dem 03.09.2024. Das Programm richtet sich an Familien, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie erwerben und sanieren wollten. Für den Kauf gibt es von der staatlichen Förderbank KfW einen zinsverbilligten Kredit zu einem Zinssatz von 1,51 Prozent (abhängig von Lauf-zeit und Zinsbindung).
Förderberechtigt sind Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind sowie einem gemeinsamen Brutto-einkommen von maximal 90.000 €. Für jedes weitere minderjährige Kind wird der Betrag um 10.000 € erhöht.
Förderobjekt sind Immobilien mit der Energieeffizienzklasse F, G oder H – ein Mindestalter ist nicht erforderlich.
Voraussetzung ist zudem die energetische Sanierung der Immobilie innerhalb von 54 Monaten nach Antragstellung, wobei eine Energieeffizienzklasse von 70 EE erreicht werden muss.
Weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung sind HIER
Ansiedlungsförderung von Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen
Förderung zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung
Um die ärztliche Versorgung im Landkreis Gifhorn langfristig zu sichern, wird eine finanzielle Unterstützung für die Neugründung einer Praxis, die Übernahme einer bestehenden Praxis, die Einrichtung einer Zweigpraxis sowie die Anstellung zusätzlicher Ärztinnen und Ärzte angeboten.
Wer kann gefördert werden?
Die Förderung richtet sich an:
Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen, insbesondere Hausärztinnen und Hausärzte, Fachärztinnen und Fachärzte
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Kinder- und Jugendpsychologinnen und -Psychologen
Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
Praxen, die von einer Stilllegung bedroht sind
Praxen in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen
Höhe und Art der Förderung
Je nach Versorgungsgrad und Standort kann eine Förderung von bis zu 50.000 Euro gewährt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Aufstockung durch die örtliche Kommune um bis zu 20 Prozent der Landkreisförderung. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und orientiert sich an der ärztlichen Ausrichtung und dem Bedarf der jeweiligen Region.
Ziel der Förderung
Zweck der Förderung ist die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum. Durch diese finanzielle Unterstützung sollen mehr Ärztinnen und Ärzte für eine Niederlassung im Landkreis Gifhorn gewonnen werden.
Antragstellung und Beratung
Eine Beratung zur individuellen Fördermöglichkeit erfolgt durch den Landkreis Gifhorn. Weitere Informationen zu den Antragsmodalitäten und den Fördervoraussetzungen erhalten Sie bei der zuständigen Fachstelle.
Ansprechpartner beim Landkreis Gifhorn: Stabsstelle Regionalentwicklung Frau Andrea Hack, Tel. +49 5371 82-8807
KMU-Förderung
Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen
Der Landkreis Gifhorn fördert gezielt Investitionen von kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler bei der zur Gründung, Erweiterung und Sicherung von Betrieben. Die Stadt Wittingen beteiligt sich bei dieser Förderung im Rahmen der Ko-Finanzierung.
Ziel der Förderung ist es, die wirtschaftliche Vielfalt in der Region zu stärken, neue Arbeitsplätze zu schaffen und bestehende zu sichern. In Kooperation mit seinen Gebietseinheiten hat der Landkreis Gifhorn eine Förderrichtlinie zur finanziellen Unterstützung von KMUs erlassen. Ziel der Richtlinie ist die Schaffung und Sicherung dauerhafter neuer Arbeitsplätze. Sofern Ihr Vorhaben förderfähig ist, erhalten Sie einen Investitionszuschuss von bis zu 15% ihrer Investitionssumme; max. 75.000€.
Was wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen mit Hauptsitz sowie Freiberufler und Existenzgründern Landkreis Gifhorn können finanzielle Unterstützung für folgende Investitionsmaßnahmen beantragen:
Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte
Erwerb eines von Stilllegung bedrohten bestehenden Unternehmens
Diversifizierung der Produktion
Verlagerung einer Betriebsstätte innerhalb im oder in den Landkreises
Existenzgründungen in relevanten Wirtschaftszweigen
Die Förderung erfolgt für das Stadtgebiet Wittingen in Ko-Finanzierung mit der Stadt Wittingen und kann je nach Standort und Projekt variieren.
Eine Beratung zur individuellen Fördermöglichkeit erfolgt durch den Landkreis Gifhorn. Weitere Informationen zu den Antragsmodalitäten und den Fördervoraussetzungen erhalten Sie HIER.
Unverbindliche Beratung und Auskünfte erteilt die Stadt Wittingen, Abt. 3.1 - Stadtentwicklung. Ansprechpartner/innen finden Sie HIER.
Ansprechpartner beim Landkreis Gifhorn: Stabsstelle Regionalentwicklung Frau Andrea Hack, Tel. +49 5371 82-8807
Existenzgründungen
Erfolgreich gründen? Was ist das Geheimnis einer erfolgreichen Gründung?
Typische Probleme des Gründungsprozesses können mit den richtigen Ansprechpartnern umgangen werden. Auf Grundlage dessen, formuliert die Stadt Wittingen das Ziel, ökonomische Potentiale von Gründern zu stärken. Mithilfe eigener Fördermöglichkeiten sowie der intensiven Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern, positioniert sich die Wirtschaftsförderung als strategischer Partner in den Bereichen Gründungsförderung, Wissenstransfer und Kontaktvermittlung.
Darüber hinaus beleuchten wir wichtige Aspekte der Finanzierung. Die verstärkte Zusammenarbeit mit Institutionen und Kapitalgebern kreiert ein Netz aus verlässlichen Partnern mit Beratungspaketen für zukunftssichernden Erfolg. Dabei handeln wir Hand in Hand mit dem Landkreis Gifhorn und dem Land Niedersachsen (NBank).
Unverbindliche Beratung und Auskünfte erteilt die Abt. 3.1 - Stadtentwicklung. Ansprechpartner/innen finden Sie HIER.
Adressen und Ansprechpartner:
Ansprechpartner beim Landkreis Gifhorn – Wirtschaftsförderung –
Andreas Wiegand
Katharina Hoffmann
HIER gelangen Sie zur Website der Wirtschaftsförderung des Landkreises Gifhorn
NBank Geschäftsstelle
Brabandtstraße 11, 38122 Braunschweig
Telefon 0531 86667333
Agentur für Arbeit Gifhorn
Winkeler Straße 1, 38518 Gifhorn
Telefon 05351 522888
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Geschäftsstelle Wolfsburg/ Gifhorn
Am Mühlengraben 22-24, 38440 Wolfsburg
Telefon 05361 29540
EU-Förderung Leader Regionalmanagement Leader
LEADER (zu Deutsch: Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) ist eine Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Union. Durch intensive Bürgerbeteiligung und Vernetzung der lokalen Akteure werden Aktivitäten und Engagements in ländlichen Räumen angeregt und vorgebracht.
Voraussetzung für die Förderung ist ein ländliches Entwicklungskonzept, das die Entwicklungsstrategie, die Ziele und Projektideen der Region umfasst.
Auch in der Förderperiode 2023 - 2027 ist das Isenhagener Land wieder eine LEADER-Region.
Die Stadt Wittingen beteiligt sich weiterhin an dieser Initiative.
Geschäftsstelle der LAG Isenhagener Land
- Regionalmanagement Leader -
Thomas Wette
Telefon: 05371 82410
https://www.leader-isenhagener-land.de/
Förderung zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung
Ansiedlungsförderung von Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen
Förderung zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung
Um die ärztliche Versorgung im Landkreis Gifhorn langfristig zu sichern, wird eine finanzielle Unterstützung für die Neugründung einer Praxis, die Übernahme einer bestehenden Praxis, die Einrichtung einer Zweigpraxis sowie die Anstellung zusätzlicher Ärztinnen und Ärzte angeboten.
Wer kann gefördert werden?
Die Förderung richtet sich an:
Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen, insbesondere Hausärztinnen und Hausärzte, Fachärztinnen und Fachärzte
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Kinder- und Jugendpsychologinnen und -psychologen
Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
Praxen, die von einer Stilllegung bedroht sind
Praxen in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen
Höhe und Art der Förderung
Je nach Versorgungsgrad und Standort kann eine Förderung von bis zu 50.000 Euro gewährt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Aufstockung durch die örtliche Kommune um bis zu 20 Prozent der Landkreisförderung. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und orientiert sich an der ärztlichen Ausrichtung und dem Bedarf der jeweiligen Region.
Ziel der Förderung
Zweck der Förderung ist die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum. Durch diese finanzielle Unterstützung sollen mehr Ärztinnen und Ärzte für eine Niederlassung im Landkreis Gifhorn gewonnen werden.
Antragstellung und Beratung
Eine Beratung zur individuellen Fördermöglichkeit erfolgt durch den Landkreis Gifhorn. Weitere Informationen zu den Antragsmodalitäten und den Fördervoraussetzungen erhalten Sie bei der zuständigen Fachstelle unter: https://www.landkreis-gifhorn.de/B%C3%BCrgerservices/Organigramm/index.php?object=tx,4083.4576.1







