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Kirchenaustritt

Allgemeine Informationen

Die Erklärung über einen Kirchenaustritt von einer im Stadtgebiet gemeldeten Person muss persönlich beim Standesamt abgegeben werden. Sie wird sofort nach Ihrer Unterschrift wirksam. Anschließend erhalten Sie eine Abschrift vom Standesamt über Ihre Kirchenaustrittserklärung.

Gebühren: 30,00 €


Bitte legen Sie dabei folgende Unterlagen vor:

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass

Ansprechpartner

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