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Beurkundung von Sterbefällen

Allgemeine Informationen

Jeder eingetretene Sterbefall im Stadtgebiet Wittingen muss beim Standesamt Wittingen angezeigt und dort öffentlich beurkundet werden. Die Anzeige kann mündlich oder auch schriftlich erfolgen.

Die Gebühr für eine Sterbeurkunde beträgt 20,00 €, jedes weitere Exemplar 10,00 €.


Folgende Angaben werden für die Aufnahme der Sterbefallanzeige benötigt:

  • Namensführung des Verstorbenen: vollständige Namensführung

  • Staatsangehörigkeit: Nachweis durch Personalausweis oder Reisepass

  • letzter melderechtlicher Wohnsitz: letzte gemeldete Anschrift

  • Geburtsdatum und Geburtsort

  • Sterbezeitpunkt: Tag, Stunde und Minute des Todes (Todesbescheinigung)

  • Ort des Todes: steht ebenfalls in der Todesbescheinigung

  • Angabe des Familienstandes: erforderliche Unterlagen siehe unten

  • Angaben zu einem Angehörigen: Auskunftgeber zum Verstorbenen

  • Angaben zum Anzeigenden: im Regelfall Bestatter


 

Angabe des Familienstandes:

bei ledigen Verstorbenen:Geburtsurkunde oder beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister
bei verheiratet gewesenen Verstorbenen:beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister ihrer letzten Ehe
bei verwitweten Verstorbenen:beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister ihrer letzten Ehe mit einem Nachweis über die Auflösung der Ehe
bei geschiedenen Verstorbenen:beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister ihrer letzten Ehe mit Eheauflösungsvermerk
bei Personen, die im Ausland geheiratet haben und für die kein Familienbuch auf Antrag angelegt wurde:die ausländische Heiratsurkunde gegebenenfalls mit Übersetzung

Ansprechpartner

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