Beurkundung von Sterbefällen
Allgemeine Informationen
Jeder eingetretene Sterbefall im Stadtgebiet Wittingen muss beim Standesamt Wittingen angezeigt und dort öffentlich beurkundet werden. Die Anzeige kann mündlich oder auch schriftlich erfolgen.
Die Gebühr für eine Sterbeurkunde beträgt 20,00 €, jedes weitere Exemplar 10,00 €.
Folgende Angaben werden für die Aufnahme der Sterbefallanzeige benötigt:
Namensführung des Verstorbenen: vollständige Namensführung
Staatsangehörigkeit: Nachweis durch Personalausweis oder Reisepass
letzter melderechtlicher Wohnsitz: letzte gemeldete Anschrift
Geburtsdatum und Geburtsort
Sterbezeitpunkt: Tag, Stunde und Minute des Todes (Todesbescheinigung)
Ort des Todes: steht ebenfalls in der Todesbescheinigung
Angabe des Familienstandes: erforderliche Unterlagen siehe unten
Angaben zu einem Angehörigen: Auskunftgeber zum Verstorbenen
Angaben zum Anzeigenden: im Regelfall Bestatter
Angabe des Familienstandes:
| bei ledigen Verstorbenen: | Geburtsurkunde oder beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister |
| bei verheiratet gewesenen Verstorbenen: | beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister ihrer letzten Ehe |
| bei verwitweten Verstorbenen: | beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister ihrer letzten Ehe mit einem Nachweis über die Auflösung der Ehe |
| bei geschiedenen Verstorbenen: | beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister ihrer letzten Ehe mit Eheauflösungsvermerk |
| bei Personen, die im Ausland geheiratet haben und für die kein Familienbuch auf Antrag angelegt wurde: | die ausländische Heiratsurkunde gegebenenfalls mit Übersetzung |






