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Eheschließung

Allgemeine Informationen

Anmeldung


Sie müssen persönlich gemeinsam mit Ihrem zukünftigen Ehegatten zur Anmeldung der Eheschließung ins Standesamt Wittingen kommen. Die Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der Trauung angemeldet werden. Trauzeugen sind weiterhin möglich, aber nicht mehr erforderlich.


Zuständigkeit


Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt Wittingen, sofern mindestens einer der beiden Verlobten den Haupt- oder Nebenwohnsitz im Stadtgebiet Wittingen hat.


benötigte Unterlagen

Für die Anmeldung der Eheschließung werden neben

  • Ihren gültigen Ausweispapieren

  • einer aktuellen beglaubigten Ablichtung aus dem Geburtenregister (erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes)

diverse Unterlagen –je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit, etc– benötigt.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin, damit wir Ihnen (persönlich auf Ihre Belange abgestellt) erläutern können, welche Unterlagen Sie für sich besorgen müssen.


Geschiedene oder verwitwete deutsche Staatsangehörige benötigen zusätzlich:

  • 1 beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister (erhalten Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes)

  • evtl. Geburtsurkunden von Kindern


für Verlobte unter 18 Jahren gilt zusätzlich:

  • Befreiung von der Ehemündigkeit durch das Familiengericht


Wichtig: Alle notwendigen Unterlagen sollten nicht älter als sechs Monate sein!




Hinweis:
Eine Eheurkunde / Ablichtung aus dem Eheregister erhalten Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes.



Gebühren:
 

Anmeldung der Eheschließung - beide Verlobte deutsch       75,00 €
Anmeldung der Eheschließung - einer/beide Ausländer125,00 €
Eidesstattliche Versicherung40,00 €
Stammbuchunterschiedliche Preise
beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister20,00 €
Eheurkunde20,00 €

Ansprechpartner

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