Wittingen
Gewerbeamt
Folgende Aufgaben werden für Sie im Bürgerbüro erledigt
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Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
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Gewerbean-, ab- und -ummeldungen (Formulare)
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Antrag auf vorübergehende Gestattung eines Gaststättengewerbes (siehe unten)
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Ansprechpartner*in
Karin Bernhard
Telefon 05831 / 261-215
Telefax 05831 / 262-215
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Kathrin Schneemelcher
Telefon 05831 / 261-214
Telefax 05831 / 262-214
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Nick Wichmann
Telefon 05831 / 261-213
Telefax 05831 / 262-213
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Das Betreiben eines Gaststättengewerbes ist in Niedersachsen erlaubnisfrei, jedoch anzeigepflichtig. Den Vordruck zur Anzeigepflicht eines Gaststättengewerbes hält das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Wittingen, Bahnhofstraße 35, 29378 Wittingen, bereit. Außerdem können der Vordruck und weitere Merkblätter hier zum Ausdrucken heruntergeladen werden:
Vordruck zur Anzeige eines Gaststättengewerbes
Merkblatt sicherer Umgang mit Lebensmitteln
Merkblatt Drogenmissbrauch
Merkblatt Dunstabzugsanlagen
Merkblatt Infektionsschutzgesetz
Merkblatt Jugendschutzgesetz
Merkblatt Nichtraucherschutz
Merkblatt Baurecht, Lärmschutz und Abfallwirtschaft