Wittingen

Gewerbeamt


Folgende Aufgaben werden für Sie im Bürgerbüro erledigt

  • Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister

  • Gewerbean-, ab- und -ummeldungen  (Formulare)

  • Antrag auf vorübergehende Gestattung eines Gaststättengewerbes  (siehe unten)

 

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag         08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag       08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch       geschlossen
Donnerstag   08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag          08.00 - 12.00 Uhr

 

Ansprechpartner*innen der Abt. 2.1 - Bürgerdienste, Sicherheit u. Ordnung (Bürgerbüro) finden Sie HIER.



Das Betreiben eines Gaststättengewerbes ist in Niedersachsen erlaubnisfrei, jedoch anzeigepflichtig. Den Vordruck zur Anzeigepflicht eines Gaststättengewerbes hält das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Wittingen, Bahnhofstraße 35, 29378 Wittingen, bereit. Außerdem können der Vordruck und weitere Merkblätter hier zum Ausdrucken heruntergeladen werden:


Vordruck zur Anzeige eines Gaststättengewerbes
Merkblatt sicherer Umgang mit Lebensmitteln
Merkblatt Drogenmissbrauch
Merkblatt Dunstabzugsanlagen
Merkblatt Infektionsschutzgesetz
Merkblatt Jugendschutzgesetz
Merkblatt Nichtraucherschutz
Merkblatt Baurecht, Lärmschutz und Abfallwirtschaft