Wittingen

... aus dem Rathaus


14.03.2024

Grundsteuern ab 01.01.2024

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde beschlossen, die Messbeträge für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) und die Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke) zum 01.01.2024 anzupassen. Dadurch erhöht sich die Grundsteuer.

Derzeit werden die neuen Grundsteuerbescheide versandt.

Bis zum Erhalt des Bescheides müssen zu den Fälligkeiten noch die alten Grundsteuerbeträge überwiesen werden, sofern kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde.

Hinsichtlich der individuellen Höhe der Grundsteuer ab 01.01.2025 kann noch keine Auskunft erteilt werden, da das Erfassungsverfahren im Zuge der Grundsteuerreform noch nicht abgeschlossen ist.

Es kann aktuell noch keine Berechnung erfolgen oder abgesehen werden, ob sich ihr individueller Grundsteuerbetrag mindert oder erhöht.

Wir bitten daher von Nachfragen abzusehen. Es wird zu gegebener Zeit einen neuen Grundsteuerbescheid hierzu geben.