Wittingen

... aus dem Rathaus


25.11.2021

2G in öffentlichen Einrichtungen

In allen öffentlichen Einrichtungen (Sportanlagen, Bücherei, Dorfgemeinschaftseinrichtungen etc.) gilt ab sofort grds. die 2G-Regelung.

 

Wir befinden uns derzeit in der Warnstufe 1.

 

Das Rathaus bleibt geöffnet - allerdings gilt hier ab sofort die 3G-Regel.

Termine sollten vereinbart werden um ggf. lange Wartezeiten zu vermeiden.

 

Weitere Infos gibt es auf der "Corona-Homepage" des Landkreises   HIER

oder beim Land Niedersachsen   HIER.

 

HIER   gibt es direkt Erläuterungen zu den Maßnahmen in den einzelnen Warnstufen.

 

HIER   gibt es die aktuelle Corona-Verordnung - in Kraft getreten am 24.11.2021