Wittingen

... aus dem Rathaus


11.03.2021

Aufstallungspflicht für Geflügel

Für den gesamten Landkreis Gifhorn wird ab sofort die Aufstallung des Geflügels vom Landkreis angeordnet.

Hierdurch soll vermieden werden, dass die Geflügelpest durch Wildvögel eingeschleppt oder verschleppt wird.

Dies gilt sowohl für „professionelle“ Geflügelhalter mit großen Beständen, wie auch für private Halter mit kleinen Beständen.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Landkreises

https://www.gifhorn.de/start/nachricht-startseite/news/tierseuchenbehoerdliche-allgemeinverfuegung-nr-022021-gf-zum-schutz-gegen-die-gefluegelpest-aviaere/ .