Wittingen

... aus dem Rathaus


01.04.2020

Erstattung bzw. Aussetzung von Beiträgen für den Besuch von Kindertagesstätten aufgrund der Schließungsverfügung vom 14.03.2020

Sehr geehrte Erziehungsberechtige,

mit Verfügung vom 14.03.2020 hat der Landkreis Gifhorn den Weiterbetrieb der Kindertagesstätten in der Stadt Wittingen mit Wirkung vom 16.03.2020 bis zum 18.04.2020 untersagt.

Die auf Grundlage des Infektionsschutzrechts getroffene Anordnung zur Schließung der Kindertagesstätten dient dem Zweck, die Infektionsketten zu unterbrechen. Eine Ausnahme stellt die Notbetreuung in kleinen Gruppen dar. Diese Ausnahme dient jedoch lediglich zur Sicherstellung grundlegender Aspekte der Daseinsvorsorge.

Im Hinblick auf die vorherrschende Leistungsstörung der Benutzungsverhältnisse durch die Corona-Krise stellt sich aktuell die Frage, wie mit dem Einzug der Elternbeiträge umzugehen ist. Grundlage für die Berechnung der Beiträge ist die Kindertagesstätteneinrichtungssatzung der Stadt Wittingen vom 20.12.2018 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 03.02.2020. Danach und auch nach herrschender Rechtsprechung sind die Elternbeiträge und die Beiträge für die Sonderdienste weiterhin zu zahlen. Derzeit bietet die bestehende Satzung keine Rechtsgrundlage für eine Aussetzung bzw. Erstattung der Beiträge.

Die Stadt Wittingen könnte auf der einen Seite die Beiträge aus Kulanzgründen oder familienpolitischen Gesichtspunkten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter Beachtung des eigenen Satzungsrechts erstatten. Auf der anderen Seite ist auch die Stadt Wittingen zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung ihren Bürgerinnen und Bürgern gegenüber verpflichtet. Die Entscheidung muss also wohl überlegt sein und darf nicht übereilt erfolgen, zumal das Ausmaß der aktuellen Krise noch gar nicht absehbar ist.

Die Stadt Wittingen wird sich diesem Thema aber in jedem Fall widmen. Ziel ist es, innerhalb des Kreisgebietes eine einheitliche Regelung zu finden.

Die Gremien der Stadt Wittingen werden sich beizeiten mit diesem Thema befassen. Aktuell kann weder die Verwaltung noch der Bürgermeister ohne eine entsprechende Beschlussfassung tätig werden.

Ich bitte um Ihr Verständnis!
 

Wittingen, 30.03.2020

Andreas Ritter
Bürgermeister