Wittingen

... aus dem Rathaus


27.02.2020

Informationen zum neuartigen Coronavirus

Stand: 25.02.2020, Quelle: Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (NLGA), www.nlga.niedersachsen.de

Seit Ende 2019 sind in China, insbesondere in der zentral-chinesischen Provinz Hubei, vermehrt Fälle von Atemwegserkrankungen durch ein neuartiges Coronavirus aufgetreten. Auch Todesfälle sind zu beklagen. Auch in Europa sind seit Anfang 2020 Einzelfälle und regional abgegrenzte Häufungen von Infektionen (z. B. in einigen Gebieten in Norditalien) aufgetreten.

Am 27.01.2020 wurde in Deutschland (Bayern) die erste laborbestätigte SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen. Bislang sind mehrere laborbestätigte SARS-CoV-2-Infektionen bekannt geworden.

Aktuelle Informationen zu den Fallzahlen und zur geografischen Ausbreitung finden Sie auf den Webseiten des Robert Koch-Instituts (RKI):  www.rki.de/covid-19. Als ursprüngliche Ansteckungsquelle werden Wildtiere auf Tiermärkten vermutet. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nachgewiesen. Nach einer Inkubationszeit von 2 bis zu 14 Tagen können Symptome einer Atemwegserkrankung auftreten, wie Fieber, Husten, Atemnot.

 

Da es sich um ein neues Virus handelt, ist das Wissen über dessen Eigenschaften, die Übertragung und das Krankheitsbild noch lückenhaft.

 

Aktuell gibt es keine Hinweise darauf, dass das neuartige Coronavirus in Deutschland zirkuliert, das Infektionsrisiko in Deutschland wird folglich weiterhin als gering eingeschätzt.
Ein Infektionsrisiko besteht für Personen,

  • die sich in einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, (Eingrenzung des Risikogebietes siehe aktuelle Webseite des RKI,  www.rki.de/covid-19-risikogebiete );
  • die Kontakt zu einem laborbestätigten Covid-19-Fall hatten.


Zur Bewertung von Krankheitszeichen wie Fieber und Husten ist zu bedenken, dass wir uns zurzeit mitten in der diesjährigen Grippewelle befinden und zusätzlich weitere Viren Hochsaison haben, die Atemwegserkrankungen verursachen.

Daher wird es sich bei Atemwegserkrankungen, die bei Reiserückkehrenden aus Risikogebieten auftreten, zumeist um eine Grippe (Influenzavirus) oder um grippale Infekte durch andere Viren, die Atemwegserkrankungen verursachen, handeln.

Es ist die Aufgabe der konsultierten Ärztinnen und Ärzte, anhand der verfügbaren Informationen (u.a. Aufenthalt in einem ausgewiesenen Risikogebiet, klinisches Krankheitsbild) zu entscheiden, ob eine Infektion mit dem neuen Coronavirus vorliegen könnte oder nicht. Durch die frühzeitige Meldung an das Gesundheitsamt kann mit diesem gemeinsam beraten werden, wie wahrscheinlich eine Infektion mit dem neuen Coronavirus ist und ob eine labordiagnostische Abklärung erforderlich ist. Auch zu organisatorischen Punkten der Labordiagnostik berät das Gesundheitsamt.


Fragen und Antworten für Bürgerinnen und Bürger finden Sie auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA):
 https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

Fragen und Antworten für die Fachöffentlichkeit, speziell auch für Ärztinnen und Ärzte/medizinisches Personal stellt das Robert Koch-Institut (RKI) zur Verfügung:
 https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

Dokumente für die Fachöffentlichkeit (Handlungsempfehlungen, Falldefinitionen):
 www.rki.de/covid-19

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG):  https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Das BMG steht auch telefonisch zur Verfügung: 030 / 346 465 100
(Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr)

 


 

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