Wittingen
Kita-Elternportal
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Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Kindertagesstätte im Stadtgebiet besteht nicht. Der Anspruch erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet Wittingen. Es wird eine ortsnahe Unterbringung angestrebt.
Die Aufnahme in eine Kinderkrippe erfolgt frühestens zum 1. des Monats, in dem das Kind das 1. Lebensjahr vollendet (inkl. einer Eingewöhnungsphase von maximal 4 Wochen), bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt grundsätzlich zum 1. August eines Jahres, frühestens jedoch zum 1. des Monats, in dem das Kind drei Jahre alt wird, bis zur Einschulung.
Aufgrund der Schließzeiten ist eine Aufnahme in den Monaten Juni, Juli und Dezember grundsätzlich nicht möglich. Letztmöglicher Eintritt während eines Kindergartenjahres ist daher zum 01. Mai eines Jahres.
Nach Anmeldung des Betreuungsplatzes über das Onlineportal wird eine automatische Anmeldebestätigung an die registrierte Mailadresse übersandt. Diese enthält auch die Aufforderung zur Einreichung von Arbeitgeberbescheinigungen. Es sind grundsätzlich von beiden Elternteilen vollständige Bescheinigungen bei der Stadt Wittingen einzureichen.
Über die Vergabe der Kindergarten- und Krippenplätze entscheidet die Stadt Wittingen in Abstimmung mit dem Betriebsträger. Die Vergabe der Plätze erfolgt auf der Grundlage von Kriterien, die die Stadt Wittingen im Benehmen mit dem Betriebsträger in einem Kriterienkatalog festgelegt hat. Dieser ist Bestandteil und Anlage der Kindertagesstätteneinrichtungssatzung. Die Aufnahme des Kindes wird durch einen rechtsverbindlichen Bescheid von der Stadt Wittingen vorgenommen. Sorgeberechtigten, denen kein Platz für Ihre Bedarfsbetreuungszeit angeboten werden kann, wird eine alternative Betreuungszeit in der Einrichtung oder einer alternativen Einrichtung im Stadtgebiet von der Stadt Wittingen angeboten. Ergänzende Regelungen zur Betreuung werden in einer gesonderten Vereinbarung zwischen Sorgeberechtigten und Betriebsträger in der Kindertageseinrichtung vereinbart.
Die Vergabe der Betreuungsplätze erfolgt voraussichtlich Anfang Mai 2023.
Mit der Aufnahme in eine Kinderkrippe ist eine Zusage für einen bestimmten Kindergartenplatz nicht verbunden.
Für die Nutzung der Kindertagesstätten haben die Sorgeberechtigten bis zum 1. des Monats, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet, Elternbeiträge zu entrichten. Die Abrechnung der Elternbeiträge erfolgt über die Stadt Wittingen. Nach Vollendung des 3. Lebensjahres ist die Nutzung der Kindertagesstätten bis zu einer täglichen Betreuungszeit von 8 Stunden beitragsfrei. Die aktuelle Beitragsstaffel ist Bestandteil und Anlage der Kindertagesstätteneinrichtungssatzung der Stadt Wittingen (siehe Ortsrecht, lfd. Nr. 3.03).
Bereinigtes Bruttoeinkommen (siehe Merkblatt) |
Elternbeitrag ( 1/12 des Jahresbeitrages )
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halbtags 4 Stunden
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¾-tags 6 Stunden 08.00 - 14.00 Uhr |
ganztags 8 Stunden 08.00 - 16.00 Uhr |
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bis 26.000,00 Euro |
130,00 € |
195,00 € |
260,00 € |
über 26.000,00 Euro bis 31.000,00 Euro |
145,00 € |
217,50 € |
290,00 € |
über 31.000,00 Euro bis 36.000,00 Euro |
157,00 € |
235,50 € |
314,00 € |
über 36.000,00 Euro bis 41.000,00 Euro |
170,00 € |
255,00 € |
340,00 € |
über 41.000,00 Euro bis 46.000,00 Euro |
180,00 € |
270,00 € |
360,00 € |
über 46.000,00 Euro bis 51.000,00 Euro |
197,00 € |
295,50 € |
394,00 € |
über 51.000,00 Euro bis 56.000,00 Euro |
208,00 € |
312,00 € |
416,00 € |
über 56.000,00 Euro bis 61.000,00 Euro |
222,00 € |
333,00 € |
444,00 € |
über 61.000,00 Euro |
234,00 € |
351,00 € |
468,00 € |
Telefon: 05831 - 261-232, -231 oder -230
Mail: kita@wittingen.eu