Wittingen

Newsarchiv


26.03.2020

Die Stadt Wittingen unterstützt die Gewerbetreibenden vor Ort


Gewerbetreibende, die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, können bei der Stadt Wittingen Steuererleichterungen bei der Gewerbesteuer formlos beantragen. Die Steuererleichterungen sollen in Form von zinsfreien Steuerstundungen für Gewerbesteuervoraus- und –nachzahlungen befristet gewährt werden. Wir befinden uns aktuell in einer absoluten Ausnahmesituation, die sich nicht nur auf das gesellschaftliche Leben in der Stadt Wittingen, sondern auch auf unsere heimische Wirtschaft und deren Betriebe auswirkt, so Bürgermeister Andreas Ritter in einer Pressemitteilung. Die wirtschaftlichen Schäden, die die Krise mit sich bringt, lassen sich noch gar nicht absehen. Wir stehen hier den heimischen Wirtschaftsbetrieben Beiseite und wollen mit Steuererleichterungen bei der Gewerbesteuer zumindest einen kleinen Beitrag leisten, um die Auswirkungen, die die aktuelle Situation bedingt, abzumildern. Wir stehen hier als Kommune in der Verantwortung, so Ritter.

Wer also aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie bei der Stadt Wittingen Steuererleichterungen bei der Gewerbesteuer in Anspruch nehmen möchte und dies formlos beantragt, kann auf unbürokratischer Weise mit zinslosen Stundungen rechnen. Die aktuellen Umstände legen es nahe, hier großzügig zu verfahren. Die
formlosen, schriftlichen Anträge sind bei der Stadt Wittingen, Fachbereich Finanzen, Bahnhofstraße 35, 29378 Wittingen, einzureichen. Eine schnelle und unbürokratische Bearbeitung wird trotz der aktuellen Notbesetzung im Rathaus zugesichert. Die nächsten Steuerfälligkeitstermine sind der 15.05., 15.08. und 15.11.2020. Bürgermeister
Andreas Ritter macht deutlich, dass die vorgesehene steuerliche Erleichterung ausnahmslos und parteiübergreifend von allen politischen Ratsvertretern unterstützt wird. Wir stehen hier alle zusammen, so Ritter.

Es besteht ferner für die heimische Wirtschaft die Möglichkeit, beim Finanzamt in Gifhorn Anträge auf Herabsetzung der Gewerbesteuermessbeträge für Zwecke der Vorauszahlungen zu stellen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bereits einen gleichlautenden Erlass herausgegeben. Durch diesen Erlass erhalten die Finanzämter nunmehr die Möglichkeit, den Gewerbesteuermessbetrag unter geringen Bedingungen herabsetzen zu können. Ein herabgesetzter Gewerbesteuermessbetrag ist Voraussetzung für eine Anpassung der Vorauszahlung durch die Stadt Wittingen. Derartige Anträge sind an das Finanzamt in Gifhorn, Braunschweiger Str. 6-8, 38518 Gifhorn, zu richten.

Infomrationen zu weiteren möglichen finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten erhalten Sie zudem über den Landkreis Gifhorn (www.gifhorn.de). Hier erhalten Sie eine Übersicht dazu.

Darüber hinaus gibt es von Bund und der Landesregierung auch konkrete Hilfsangebote für niedersächsische Unternehmen. Die NBank in Hannover hat dazu auch ein Merkblatt herausgegeben (siehe hier). Detailinformationen finden sie auch bei der NBank direkt unter www.nbank.de.