Wittingen

Kinderreisepässe


ACHTUNG!

Die Bundesregierung hat 2023 die Abschaffung des ein Jahr gültigen Kinderreisepasses beschlossen. Seit dem 1. Januar 2024 können Eltern für ihre Kinder ausschließlich einen normalen, sechs Jahre gültigen Reisepass oder Personalausweis beantragen.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Ist der Kinderreisepass abgelaufen, ist für Säuglinge und Kleinkinder ein Personalausweis oder ein Reisepass zu beantragen.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb der aufgedruckten Gültigkeitsdauer stark verändern kann. Eine Identifizierung ist somit nicht mehr möglich. Das Dokument ist damit vor Ablauf des ursprünglichen Ablaufdatums ungültig.

Bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer gilt folgendes:

Kinderreisepass (Verlust/Diebstahl)
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Kinderreisepass Wiederauffinden

Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen. Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Rechtsgrundlage: § 15 Nr. 3 Passgesetz (PaßG)

Adressänderung
Wenn der sich im Kinderreisepass vermerkte Wohnort geändert hat, muss dies im Kinderreisepass durch die zuständige Stelle korrigiert werden. Der Kinderreisepass hat immer die aktuellen Daten des Passinhabers zu enthalten. Ändern sich die Daten, sind auch die Daten im Kinderreisepass zu ändern. Andernfalls ist der Kinderreisepass ungültig.

Beantragung eines Kinderreisepasses

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen: 

  • ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein 
  • das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein 
  • die Einverständniserklärung (siehe Formulare) des nicht anwesenden Elternteils 
  • die Personalausweise/Reisepässe beider Eltern 
  • gegebenenfalls einen Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat 
  • ein aktuelles Passfoto, maximal sechs Monate alt (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei) 
  • die Geburtsurkunde des Kindes