Wittingen
Führungszeugnisse
Sie sind in der Stadt Wittingen gemeldet und benötigen ein Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde?
Es gibt mehrere Arten von Führungszeugnissen:
Führungszeugnis Belegart N (für private Zwecke)
Führungszeugnis Belegart O (für behördliche Zwecke)
Erweiterte Führungszeugnisse
Wie und wo beantrage ich ein Führungszeugnis?
Die Beantragung des Führungszeugnisses kann persönlich im Bürgerbüro der Stadt Wittingen oder online erfolgen.
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personlausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Das Online-Verfahren steht ab sofort allen Bürgerinnen und Bürgern offen und ist an allen Wochentagen rund um die Uhr verfügbar. Hier werden Sie zum Online-Portal weitergeleitet.
Hier können Sie sich den Flyer zur Hilfe beim Online-Antrag herunterladen.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss die Beantragung durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Neben Führungszeugnissen können ebenfalls auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden.
Wie lange dauert die Ausstellung?
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Erfahrungsgemäß beträgt die Bearbeitungszeit in Bonn 8 bis 14 Tage.
Hinweise:
Das Führungszeugnis für private Zwecke wird Ihnen vom Bundesamt für Justiz persönlich zugesandt. Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird der angegebenen Behörde zugeleitet.
Notwendige Unterlagen:
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Ihren Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass
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Bei Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde: die Anschrift und das Aktenzeichen/ Verwendungszweck der Behörde
- Bei erweiterten Führungszeugnissen muss bei Antragstellung zudem ein schriftlicher Nachweis der anfordernden Stelle mitgebracht werden
Gebühren:
Führungszeugnis: 13,00 € (Die Gebühren sind bei Antragstellung bar oder per EC-Karte zu entrichten!)
Im Online-Portal kann diese Gebühr mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden.