Wittingen

Bauleitplanung


Die Bauleitplanung steuert die städtebauliche Entwicklung und Nutzung des Bodens innerhalb einer Gemeinde. Sie besteht aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Diese Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die gesetzliche Grundlage für die Bauleitplanung ist das – bundesweit geltende – Baugesetzbuch (BauGB).

Im Rahmen der Bauleitplanung sind insbesondere die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen. Nach dem BauGB heißt das unter anderem, dass die Bauleitplanung dazu beitragen soll, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen bzw. zu entwickeln sowie das für Wittingen charakteristische Orts- und Landschaftsbild zu erhalten.

Nachstehend erhalten Sie einen Einblick in die Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Stadt Wittingen. Da es dauerhaft verschiedene laufende Bauleitplanverfahren gibt, halten Sie bitte Rücksprache mit der Stadt Wittingen, ob es bereits Änderungen im Bereich des für Sie interessanten Gebietes gibt bzw. ein laufendes Verfahren der Bauleitplanung das Gebiet betrifft.

Ihre Ansprechpartnerinnen in der Verwaltung sind:
Frau Ruß, Tel.: 05831/261-310, E-Mail: a.russ@wittingen.eu
Frau Puskeiler, Tel.: 05831/261-300, E-Mail: s.puskeiler@wittingen.eu
n.n., Tel.: 05831/261-311, E-Mail:

 

Planungsbeteiligung online


Die einzelnen Verfahren mit den Bekanntmachungen zu B-Plänen und F-Plänen und deren Auslegungsunterlagen können Sie nun auch online einsehen. Hier geht es zur Übersicht.

 

Flächennutzungspläne in Wittingen

Der Flächennutzungsplan stellt die Grundzüge der räumlichen Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet dar und dient als Leitlinie innerhalb der Stadtverwaltung für die Verteilung von verschiedenen Bodennutzungen innerhalb der Stadt.
Derzeit wird die Seite mit der Darstellung des Flächennutzungsplanes überarbeitet. Während der Überarbeitung, nutzen Sie bitte die Darstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wittingen auf der Seite des Regionalverbandes Großraum Braunschweig, welche Sie über nachfolgenden Link /hier erreichen:

https://webgis.regionalverband-braunschweig.de/portal/apps/webappviewer/index.html?id=5e7f896296724c6cbb003d4bb3e1a109&find=Wittingen 

 

Bebauungspläne in Wittingen


Bebauungspläne enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die detaillierte bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden (städtebauliche Ordnung) für einen Teil des Stadtgebiets. Für Bauvorhaben sind vorab Baugenehmigungen bei der Stadt Wittingen einzuholen. Sollte eine Baugenehmigung nach der Niedersächsischen Bauordnung nicht erforderlich sein, haben Sie sich trotz allem an die planungs-rechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans zu halten.
 
Einblick in die Bebauungspläne Wittingens

 

Veränderungssperren in Wittingen

Die Veränderungssperre ist eine behördliche Anordnung, dass in einem bestimmten Gebiet, in dem von staatlicher Seite ein bestimmtes (Plan-)Vorhaben umgesetzt werden soll, keine bzw. nur bestimmte bauliche Veränderungen vorgenommen werden dürfen. Die Veränderungssperre ist ein Instrument der Bauleitplanung.

Einsicht in die Veränderungssperren Wittingens