Wittingen
Bekanntmachungen

17.10.2023
Bekanntmachung über die Einziehung eines Flurstücks
Die Stadt Wittingen beabsichtigt, das Flurstück 107, der Flur 2, der Gemarkung Rade gemäß § 8 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz einzuziehen.
Das einzuziehende Wegeflurstück ist in der dargestellten Planunterlage schwarz umrandet dargestellt.
Die Straßenverkehrsfläche soll eingezogen werden, da sie keine Erschließungsfunktion mehr hat und entbehrlich ist.
Die Absicht der Einziehung wird für die Dauer von drei Monaten unter Hinweis auf § 8 (2) Nds. Straßengesetz öffentlich bekannt gemacht. Anregungen/Hinweise können bei der Stadt Wittingen, Bahnhofstr. 35, 29378 Wittingen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Wittingen, 16.10.2023
STADT WITTINGEN – Ritter - Bürgermeister