Wittingen
Bekanntmachungen
09.07.2021
Bekanntmachung von Umlaufbeschlüssen des Stadtrates
Der Bundestag hat am 11.06.2021 das Fortbestehen der epidemischen Lange von nationaler Tragweite für drei Monate festgestellt. Eine Beschlussfassung kann der Rat über bestimmte Angelegenheiten im schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren beschließen, wenn sich vier Fünftel der Mitglieder des Rates (24) damit einverstanden erklären. Der Vorschlag für die Beschlussfassung im Umlaufverfahren erfolgte durch den Bürgermeister im Benehmen mit dem Ratsvorsitzenden. Das Benehmen über die Beschlussfassung für die nachfolgenden Punkte (1. bis 3.2) haben Bürgermeister Ritter und der Ratsvorsitzende Lührs am 10.06.2021 hergestellt.
25 Ratsmitglieder haben der Beschlussfassung im Umlaufverfahren gem. § 182 Abs. 2 NKomVG zu den Punkten 1. bis 3.2 zugestimmt.
Im Einzelnen:
1. Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie
2. Erstattung/Aussetzung der Kita-Gebühren in 2021 auf Grund der Corona-Pandemie
3. Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen
3.1 Getriebeschaden beim Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 24/30-2 Knesebeck
3.2 Beitragszahlung zur Feuerwehrunfallversicherung 2020
HIER gibt es die vollständige Bekanntmachung