Wittingen

Bekanntmachungen


14.06.2021

Bekanntmachung von Umlaufbeschlüssen des Stadtrates

§ 182 Abs. 2 Nr. 1 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sieht die Möglichkeit vor, in epidemischen Lagen Beschlüsse im Umlaufverfahren herbeizuführen. Diese Sonderregelung ist aus Anlass der Corona-Pandemie zum 18.07.2020 in Kraft getreten und gilt auch für zukünftige epidemische Lagen. Diese Regelung soll u. a. die Handlungsfähigkeit der kommunalen Gremien in außergewöhnlichen Situationen sicherstellen.

 

Danach kann der Rat über bestimmte Angelegenheiten im schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren beschließen, wenn sich vier Fünftel der Mitglieder des Rates (24) damit einverstanden erklären.

 

Der Vorschlag für die Beschlussfassung im Umlaufverfahren erfolgte durch den Bürgermeister im Benehmen mit dem Ratsvorsitzenden. Das Benehmen über die Beschlussfassung für die nachfolgenden Punkte (1. bis 6.) haben Bürgermeister Ritter und der Ratsvorsitzende Lührs am 29.04.2021 hergestellt.

 

Alle 29 Ratsmitglieder haben der Beschlussfassung im Umlaufverfahren zu den folgenden Punkten zugestimmt:

 

  • Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung; hier Einteilung von Wahlbezirken

  • Ernennung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wittingen

  • Annahme einer Spende

  • Antrag der SPD-Gruppe im Rat der Stadt Wittingen zur Verabschiedung einer Resolution „Verbesserung der Verkehrssicherheit im Landkreis Gifhorn“

  • Neufassung der Ablösesatzung für PKW-Einstellplätze

  • Hafen Wittingen – Sanierung der ehemaligen Liegestelle; hier Umsetzung der Maßnahme/Aufhebung des Sperrvermerkes

 

HIER    gibt es die vollständige Bekanntmachung