Wittingen

Bekanntmachungen


16.05.2021

Wahlbekanntmachung zur Bildung von Wahlbezirken und Wahlvorständen

Gemäß § 11 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und § 10 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) werden die in der Stadt Wittingen vertretenen Parteien und Wählergruppe hiermit aufgefordert, mir

 

bis zum 31. Mai 2021

 

Wahlberechtigte aus dem Stadtgebiet Wittingen für die Bildung der Wahlvorstände der einzelnen genannten Wahlbezirke für die Kommunalwahlen am 12.09. 2021, die Bundestagswahl am 26.09.2021 sowie einer ggf. stattfindenden Stichwahl am 26.09.2021 vorzuschlagen.

 

Die komplette Wahlbekanntmachung gibt es HIER zu lesen.