Wittingen

Bekanntmachungen


18.01.2021

Öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Grund- und Hundesteuer 2021

Die nachstehenden Steuern für das Kalenderjahr 2021 werden in der Stadt Wittingen durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Der Rat der Stadt hat für das Jahr 2021 keine Hebesatzänderung beschlossen.

Festsetzung der Grundsteuern und Hundesteuern 2021

Nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes in der zurzeit gültigen Fassung und gemäß § 14 des Niedersächsisches Kommunalabgabengesetzes in der zurzeit gültigen Fassung werden hiermit für die Stadt Wittingen die Grundsteuern A und B und die Hundesteuern für das Veranlagungsjahr 2021 in gleicher Höhe wie im Jahr 2020 festgesetzt.

Diese Festsetzung gilt für alle Steuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2021 keinen schriftlichen Steuerbescheid erhalten und bei gleichbleibenden Besteuerungsgrundlagen die gleichen Steuern wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für den Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, die sich sonst bei Zustellung eines schriftlichen Bescheides ergeben würden. Ein neuer Steuerbescheid wird nur erteilt, wenn Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen, bei den Fälligkeitsterminen, bei der Zahlungsweise oder bei den Eigentumsverhältnissen eintreten.

Zahlungsaufforderung
Steuerpflichtige, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuern und Hundesteuern 2021 entsprechend den im letzten Steuerbescheid festgesetzten Beträgen und Fälligkeiten unter Angabe des Kassenzeichens auf nachfolgender Bankverbindung bei der Stadt Wittingen einzuzahlen:

Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

IBAN: DE07 2695 1311 0024 5000 27
Volksbank eG Südheide-Isenhagener Land-Altmark  

IBAN: DE11 2579 1635 0051 6996 00.

Die Fälligkeiten sind der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2021 bzw. für Jahreszahler der 01.07.2021. Zu spät eingehende Zahlungen werden mit Mahngebühren, Auslagen und Säumniszuschlägen belastet.

Wenn einem Steuerpflichtigen ein Steuerbescheid für das Jahr 2021 zugeht, gilt dieser schriftliche Bescheid.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig, Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig erhoben werden.

Hinweis

Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Jahres für das gesamte Kalenderjahr festgesetzt (§ 9 Absatz 1 Grundsteuergesetz). Dies bedeutet, dass unabhängig von einem Eigentumswechsel im Jahr 2021 der bisherige Eigentümer für das gesamte Jahr 2021 steuerpflichtig bleibt.

Die Einlegung eines Rechtsbehelfs hat keine aufschiebende Wirkung, d. h. der jeweils fällige Betrag ist trotzdem fristgerecht zu bezahlen.

Bei Fragen steht Ihnen während der Öffnungszeiten des Rathauses der Fachbereich Finanzen zur Verfügung, auch telefonisch unter der Durchwahlnummer 05831 261-123.

 

Wittingen, 18.01.2021

Stadt Wittingen

Der Bürgermeister

Ritter