Wittingen

Bekanntmachungen


16.08.2018

Öffentliche Auslegung

des Bebauungsplan-Entwurfs „Hafen- und Industriegelände“, 3. Änderung in der Ortschaft Glüsingen
- vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)-

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wittingen hat in seiner Sitzung am 02.08.2018 die Aufstellung des o.a. Bauleitplans aufgrund des § 1 (3) BauGB im Sinne des § 30 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsschluss wird hiermit gem. § 2 (1) BauGB bekannt gemacht.

Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass für den Entwurf des o.a. Bauleitplans und der Begründung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgrund § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4 a (2) BauGB durchgeführt wird.

Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Ziel der Planung:
Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Gewerbebetriebes.

Der Entwurf des Bauleitplans mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 20.08.2018 bis 21.09.2018

während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Wittingen, Bahnhofstraße 35, 29378 Wittingen, zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Nach § 4 a Abs. 4 BauGB können die Planunterlagen hier eingesehen werden.

Innerhalb der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus der dieser Bekanntmachung anliegenden Gebietsabgrenzung ersichtlich.

 

Wittingen, den 07.08.2018
Stadt Wittingen – Der Bürgermeister - Ridder