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20.04.2020

Allgemeinverfügungen und Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19

Sollten trotz der nachfolgenden Informationen noch Fragen offen bleiben, können Sie sich an das Bürgertelefon des Landkreises Gifhorn wenden, das jeden Tag von 8 bis 16 Uhr kostenlos für Sie zu erreichen ist: 0800 - 8282444.
Alle, die das Bürgertelefon nicht nutzen können, schreiben bitte eine E-Mail mit ihrer individuellen Frage an info-corona@gifhorn.de.

 

Häufige Fragen

Das Robert-Koch-Institut hat häufige Fragen auf ihrer Seite veröffentlicht und beantwortet.
Diese können Sie unter folgenden Link einsehen: www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html.
 


Tipps

Ruhe bewahren

Versuchen Sie trotz der aktuellen Entwicklungen Ruhe zu bewahren. Denken Sie an sich und Ihre Mitmenschen und vermeiden Sie sogenannte "Hamsterkäufe". Die Lebensmittelgeschäfte bleiben geöffnet.
 

Hygienemaßnahmen

Um die Verbreitung des Virus einzudämmen, ist die Beachtung von Hygieneregeln derzeit von besonderer Bedeutung.

  • Das bedeutet vor allem regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife:
  1.  Hände mit Wasser befeuchten
  2.  Hände gründlich einseifen und damit die Handinnenflächen, Handrücken, Fingerspitzen und Fingerzwischenräume einreiben. Denken Sie auch an die Fingernägel und den Daumen.
  3.  Reiben Sie die benannten Stellen 20-30 Sekunden ein.
  4.  Spülen Sie die Hände unter fließendem Wasser ab.
  5.  Trocknen Sie die Hände sorgfältig ab. In öffentlichen Einrichtungen benutzen Sie Einmalhandtücher.
  • Husten in den Ellbogen
  • Niesen in ein Einmal-Taschentuch
  • Abstand zu Personen ca. 1-2 Meter

Weitere Hygienetipps erhalten Sie hier.
 

Vermeidung von sozialen Kontakten

Bitte schränken Sie Ihre sozialen Konakte auf das Nötigste ein. Überlegen Sie, an welchen Treffen oder Veranstaltungen Sie unbedingt teilnehmen müssen. Es wird dazu geraten, außerhalb des Arbeitsweges und der Erledigung von Einkäufen, zu Hause zu bleiben. Nehmen Sie diese Empfehlungen ernst, um die Ausbreitung des Virus zu entschleunigen und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten.
 


Verhalten bei Verdachtsfall

Zuerst den Hausarzt kontaktieren, dieser wird Ihnen gezielte Fragen stellen, um das weitere Vorgehen besprechen zu können. Falls dieser nicht erreichbar ist, können Sie sich auch mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 in Verbindung setzen.

Gehen Sie bei einem Verdacht nicht eigenständig in die Praxis oder Notaufnahmen!
 


Telefonische Krankschreibung

Um das Gesundheitssystem zu entlasten, wird von einem Arztbesuch in nicht dringenden Fällen abgeraten. Deshalb ist derzeit eine telefonische Krankmeldung bei leichten Infekten möglich. Bitte kontaktieren Sie dazu Ihren Arzt. Eine telefonische Krankschreibung ist derzeit bis zu 7 Tage möglich.
 


Infektionen

Inkubationszeit: Derzeit wird davon ausgegangen, dass es nach einer Ansteckung 1 bis 14 Tage dauern kann, bis Krankheitszeichen auftreten. Im Durchschnitt beträgt diese sogenannte Inkubationszeit 5 bis 6 Tage.

Mögliche Krankheitszeichen: Fieber, Husten, Schnupfen, Kurzatmigkeit, Muskel- und Gelenkschmerzen sowie Halsschmerzen und Kopfschmerzen, seltener Übelkeit/Erbrechen und Durchfall

Eine Übertragung über unbelebte Oberflächen ist bisher nicht dokumentiert. Eine Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus über Oberflächen, die nicht zur direkten Umgebung eines Erkrankten gehören, wie beispielsweise importierte Waren, Postsendungen oder Gepäck erscheint daher unwahrscheinlich.
 


Reiserückehrer

Informationen erhalten Sie zu dieser Thematik hier.
 


Allgemeinverfügungen

Merkblatt vom 20.04.2020 zu den Maßnahmen nach der Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17.04.2020 sowie nach der Allgemeinverfügung des Landkreises Gifhorn zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17.04.2020

Allgemeinverfügung vom 28.03.2020 zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Gifhorn

Allgemeinverfügung vom 22.03.2020 zur Beschränkung sozialer Kontakte (Bekanntmachung des Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung)

Allgemeinverfügung vom 19.03.2020 zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich

Allgemeinverfügung vom 18.03.2020 zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Gifhorn

Allgemeinverfügung vom 18.03.2020 zur Ausweitung kontaktreduzierender Maßnahmen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Heime für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen nach § 2 Abs. 2 Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG);
Einstellung des Betriebs von Einrichtungen der Tagespflege i. S. v. § 2 Abs. 7 NuWG

Allgemeinverfügung vom 18.03.2020 für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 betroffenen Gebieten zur Beschränkung des Besuchs von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und stationären Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe

Allgemeinverfügung vom 17.03.2020 zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Gifhorn

Allgemeinverfügung vom 11.03.2020 für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 betroffenen Gebieten zur Beschränkung des Besuchs von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und stationären Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe